Die Arbeitnehmersparzulage ist in Deutschland eine staatlich gewährte Zulage zur Förderung der Vermögensbildung. Diese Leistungen müssen auf Wunsch des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber abgeführt werden.
Bei Alleinstehenden liegen die Einkommensgrenzen bei 20.000 Euro und bei Verheirateten bei 40.000 Euro des zu versteuerndes Einkommens.
Seit dem Jahre 1961 besteht die staatliche Grundidee den Bundesbürger beim Kapitalaufbau zu unterstützen. Bei uns der Genokap Wohnungsbaugenossenschaft eG ist das angelegte Geld nicht zweckgebunden und steht Ihnen zur freien Verfügung.
Was genau ist eine Genossenschaft?
Eine Genossenschaft ist ein Zusammenschluss von Personen, mit dem Ziel der wirtschaftlichen Betreuung der Mitglieder durch die Wohnungsversorgung der Mitglieder der Genossenschaft. Die Mitgliederzahl ist offen, das bedeutet, dass der Bestand, bei uns der Genokap Wohnungsbaugenossenschaft eG, unabhängig vom Aus- oder Beitritt der Mitglieder ist. Doch je größer die Mitgliederzahl ist, desto besser kann die Genossenschaft ihren Zweck erfüllen.
Die Genossenschaft sucht immer nach neuen Mitgliedern!
Wir arbeiten im Wege des sogenannten Direktmarketings. Sie erhalten einen Anruf einer unserer Kundenberater, der auf die Möglichkeit dieser höchstgeförderten Anlageform aufmerksam macht. Sollte dies für Sie von Interesse sein, werden Sie erneut von einem Mitarbeiter der Antragsannahme kontaktiert. Dieser Mitarbeiter bespricht die Beitrittsbedingungen, verifiziert die persönlichen Daten und nimmt den Arbeitgeber auf. Erst dann werden die Mitgliedsunterlagen per Einschreiben an Sie versandt. Nach einer freiwillig gewährten 14-tägigen Rücktrittsfrist werden die Unterlagen an ihren Arbeitgeber versendet und sie erhalten nochmals eine Eintragungsbenachrichtigung von uns. Anschließend sind Sie in die Mitgliederliste der Genokap Wohnungsbaugenossenschaft eG eingetragen.
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