Die Arbeitnehmersparzulage ist eine Subvention, d. h. Förderung des Staates für Arbeitnehmer. Sie erhalten sie, wenn Ihr Arbeitgeber für Sie vermögenswirksame Leistungen in eine der vom Staat geförderten Anlageformen überweist. Die Sparzulage gibt es für die Anlage vermögenswirksamer Leistungen und kann jährlich mit der Steuererklärung beantragt werden. Für vermögenswirksame Leistungen bis zu 400 €, die in Wohnungsbaugenossenschaften angelegt werden, gibt es 20 % Sparzulage.