Von unseren geschulten Kundenberatern erhalten Sie einen Telefonanruf, der Sie auf die Möglichkeit der höchstgeförderten Anlageform aufmerksam macht. Sollte dies für Sie von Interesse sein, werden Sie erneut von einem Mitarbeiter der Antragsannahme kontaktiert. Wenn Sie dann mit den Aufnahmeformalien einverstanden sind, werden Ihnen die Ve1tragsunterlagen per Einschreiben zugesandt.
Was muss ich tun, um die Förderungen zu erhalten?
Füllen Sie einen Antrag nach §§ 15, 15a und 15b GenG und einen Antrag auf Überweisung vermögenswirksamer Leistungen aus. Hierbei sind Ihnen unsere Berater gern behilflich. Die Genossenschaft benachrichtigt Ihren Arbeitgeber, der dann die vermögenswirksamen Leistungen an die Genossenschaft überweist. Nach Zahlung des Eintrittsgeldes, erfolgt der Aufbau des Geschäftsguthabenkontos. Sie können jederzeit Ihren Kontostand über das Internet abrufen. Füllen Sie den Antrag auf Beitritt sowie den Antrag auf Überweisung vermögenswirksamer Leistungen aus, am besten zusammen mit einem unserer Berater. Sobald der Vorstand der Genossenschaft Ihren Antrag angenommen hat, sind Sie eingetragenes Mitglied der Genokap Wohnungsbaugenossenschaft eG.
Wir schreiben dann Ihren Arbeitgeber an, der die Überweisung auf Ihr Einlagenkonto vornimmt.