Kann ich die Förderung der vermögenswirksamen Leistungen auch erhalten, wenn ich geringfügig beschäftigt bin?
Wie beantrage ich die Arbeitnehmersparzulage?
Wieso ist der Betrag auf der Bescheinung für die VWL niedriger als ich eingezahlt habe?
Muss ich den Antrag auf Wohnungsbauprämie stellen?
Wie lange sind die Kündigungsfristen?
Wann läuft meine Mitgliedschaft aus?
Wie kann ich meine Mitgliedschaft kündigen?
Kann ich meine Mitgliedschaft beleihen?
Mitgliedsunterlagen liegen nicht mehr vor.
Wieso werden weitere Anteile angemeldet?
Wie erreiche ich die Genossenschaft?
Was ist die Sperrfrist?
Wie kann ich meine Daten ändern?
Wie viele Zinsen bekomme ich?
Was sind Dividenden?
Was ist das Eintrittsgeld?
Was ist das Auseinandersetzungsguthaben?
Ich kann derzeit den monatlichen Betrag nicht zahlen, da ich es mir nicht leisten kann. Warum habe ich noch nie davon gehört? Was kostet mich das ganze? Warum kann ich den gar nichts unterschreiben?
Wieso erhalte ich keinen jährlichen Kontoauszug?
Kontoauszüge werden nicht automatisch versendet, da wir Ihnen als modernes Unternehmen jederzeit die Möglichkeit zur Verfügung stellen, in Ihrem Mitgliedskonto mit Eingabe Ihrer Antragsnummer sowie Ihres Geburtsdatums diesen einzusehen. Selbstverständlich können Sie jederzeit telefonisch oder schriftlich Ihren Kontoauszug anfordern.
Kann ich die Förderung der vermögenswirksamen Leistungen auch erhalten, wenn ich geringfügig beschäftigt bin?
Prinzipiell können auch Arbeitnehmer in einer geringfügigen Beschäftigung die Förderung der vermögenswirksamen Leistungen in Anspruch nehmen. Wird der Arbeitslohn pauschal versteuert, ist zu beachten, dass die Arbeitnehmer-Sparzulage bei der Einkommensteuererklärung zusätzlich geltend gemacht werden muss.
Wie beantrage ich die Arbeitnehmersparzulage?
Fordern Sie kostenlos per E-Mail oder telefonisch die Bescheinigung vermögenswirksamer Leistungen bei uns an. Diese legen Sie dann Ihrer Einkommenssteuererklärung bei.
Wieso ist der Betrag auf der Bescheinung für die VWL niedriger als ich eingezahlt habe?
Sie können beim Finanzamt derzeit nur einen Betrag in Höhe von 400 € geltend machen. Den darüber hinaus gehenden Betrag können Sie als Wohnungsbauprämie geltend machen. Diesen Antrag können Sie gerne bei uns anfordern.
Muss ich den Antrag auf Wohnungsbauprämie stellen?
Nein. Sie senden den an Sie zugesandten Antrag ausgefüllt an uns zurück. Wir leiten diesen an das für Sie zuständige Finanzamt weiter.
Wie lange sind die Kündigungsfristen?
Die Kündigungsfrist für die Mitgliedschaft beträgt 5 Jahre sowie auf die weiteren Geschäftsanteile 2 Jahre.
Wann läuft die Mitgliedschaft aus?
Die Mitgliedschaft hat keine bestimmte Laufzeit. Dieser läuft solange, bis Sie die Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist aussprechen.
Wie kann ich meine Mitgliedschaft kündigen?
Senden Sie uns schriftlich eine Kündigung mit Angabe Ihrer Mitgliedsdaten zu.
Kann ich die Mitgliedschaft beleihen?
Eine Beleihung ist laut § 22 GenG unzulässig. Somit dürfen wir keine Auszahlung vor Ablauf der Kündigungsfrist tätigen.
Mitgliedsunterlagen liegen nicht mehr vor.
Sollten Sie Ihre Unterlagen verlegt haben, können sie jederzeit kostenlos ein Duplikat anfordern.
Wieso werden weitere Anteile angemeldet?
Die Vollmacht wurde bei Mitgliedsschaftsabschluss erteilt. Somit wird ein neuer Geschäftsanteil angemeldet, sofern der vorige komplett durch die monatlichen Einzahlungen erbracht ist. Somit wird sichergestellt, dass für Sie immer eine optimale Förderung gewährleistet wird. Diese Vollmacht können Sie jederzeit schriftlich widerrufen.
Wie erreiche ich die Genossenschaft?
Telefonisch : Montags bis Freitags von 10:00 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 bis 16:00 unter der
Rufnummer: 0 60 22 – 26 46 42 0
Per Fax : 0 60 22 – 26 46 42 9
Per E-Mail : genokap@ccmgmbh.de
Per Post : Genokap Wohnungsbaugenossenschaft eG
Seeblick 3
63868 Großwallstadt
Was ist die Sperrfrist?
Basis für die Berechnung der Sperrfrist ist der § 6 des VermBG. Hiernach unterliegt der jährlich bezahlte Beteiligungsbetrag einer Sperrfrist von 6 Jahren.
Wichtig: Die Sperrfrist hat nichts mit der Kündigungsfrist zu tun. Sie gilt auch nicht als Laufzeit!
Wie kann ich meine Daten ändern?
Bei Adressänderungen können Sie uns diese telefonisch oder schriftlich mitteilen. Bei Namensänderungen brauchen wir eine Bestätigung des zuständigen Amtes, wie z. B. bei Heirat eine Heiratsurkunde.
Wie viele Zinsen bekomme ich?
Zinsen fallen bei Beteiligungen nicht an. Hierbei werden Dividenden ausgeschüttet. Siehe: Was sind Dividenden?
Was sind Dividenden?
Dividenden sind Gewinnausschüttungen für die Mitglieder.
Was ist das Eintrittsgeld?
Das Eintrittsgeld ist wie der Name schon sagt eine Art Aufnahmegebühr. Diese errechnet sich nach der Zeichnungssumme. Sie ist für die Vertriebs- und Verwaltungskosten bestimmt. Wichtig hierbei ist, dass die Genossenschaft keine sogenannte Innenprovision hat, die für Sie nicht greifbar ist. Mit dem Eintrittsgeld sind alle Kosten des Beitritts bezahlt. Die Zahlungen auf das Eintrittsgeld werden ebenso staatlich gefördert.
Was ist das Auseinandersetzungsguthaben?
Als Auseinandersetzungsguthaben wird der Auszahlungsbetrag bezeichnet, den Sie nach Bilanzerstellung des Ausscheidungsjahres erhalten.
Ich kann derzeit den monatlichen Betrag nicht zahlen, da ich es mir nicht leisten kann.
Wenn Sie in Zahlungsschwierigkeiten geraten, senden Sie uns einen Beleg darüber zu und wir gewähren Ihnen selbstverständlich eine Zahlungsaussetzung. Wir wollen damit sicherstellen, dass die Zahlungen für Sie vertretbar sind.
Warum habe ich noch nie davon gehört?
Weil der Staat Wohnungsbaugenossenschaften liebt, fördert er sie auch. Leider wissen das viele Menschen immer noch nicht. Auch die Werbung ist nicht Aufgabe des Staates, sondern der Genossenschaft.
Was kostet mich das ganze?
Der monatliche Mitgliedsbeitrag ist 40,00 €. Wenn Sie einige Förderleistungen, wie z.B. das Internetkaufhaus oder Arbeitnehmersparzulage und Dividenten in Anspruch nehmen, kann sich Ihr Mitgliedsbeitrag ganz schnell ausgleichen.
Warum kann ich den gar nichts unterschreiben?
Im Zeitalter der modernen Kommunikation ist dies nicht ungewöhnlich. Unsere Gespräche werden ja mit Ihrem Einverständnis aufgezeichnet und Ihnen wird das Wesen der Mitgliedschaft erläutert. Zu Ihrer Sicherheit und Ihrem besseren Verständnis erhalten Sie Ihre Mitgliedsunterlagen nochmals per Einschreiben. Dies ist die moderne Form des Beitritts.