Vermögenswirksame Leistungen.

Die meisten Arbeitnehmer in Deutschland zahlen regelmäßig einen Teilbetrag ihres Einkommens, um einen Grundstock für ein Vermögen zu bilden und werden dabei vom Staat unterstützt. Er zahlt an die Arbeitnehmer mit niedrigen und mittleren Einkommen eine Arbeitnehmer-Sparzulage für vermögenswirksame Leistungen.

Dieser Zuschuss wird nur bei wenigen Anlageformen vom Staat gewährt. Der höchste Zuschuss, innerhalb der jeweiligen Einkommensgrenzen nach dem 5. VermBG, beträgt 20 %. In der Regel geben Arbeitgeber einen Zuschuss, der je nach Tarifvertrag oder betrieblicher Regelung, bis zu 100 % betragen kann. Dadurch liegt der Eigenaufwand des Arbeitnehmers im Durchschnitt nur bei 22 %. Anders ausgedrückt, 78 % werden von Arbeitgeber, Staat und der Genossenschaft erbracht.

Daneben können Arbeitnehmer natürlich auch jene Maßnahmen zur Vermögensbildung in Anspruch­ nehmen, die allen Bürgern zustehen. Dazu gehört neben der Arbeitnehmersparzulage auch die Wohnungsbauprämie. Auch diese Förderung können Sie bei der Mitgliedschaft in einer Wohnungsbauge­nossenschaft beanspruchen.



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